DATENDO

Service-Bedingungen

Inhalt

DATENDO Service-Bedingungen

1.Anwendungsbereich

1.1

Die DATENDO XL GmbH, Frankfurter Allee 108, 10247 Berlin („DATENDO“) unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Compliance.

1.2

Dazu bietet DATENDO verschiedene Dienstleistungen an, die insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  1. a)

    Übernahme der Funktion als externer Datenschutzbeauftragter und die Erbringung der damit verbundenen Unterstützungsleistungen (die „DSB-Services“);

  2. b)

    Gewährung des Zugriffs auf die von DATENDO entwickelte DSGVO-Management-Software („My.DATENDO-Software") im Rahmen eines Software-as-a-Service Angebots einschließlich Datenschutz-Inventar, automatischer Aktualisierung, weiteren Datenschutzdokumenten, HR-Anbindung und Knowledgebase (die „SaaS-Services“);

  3. c)

    weitere Leistungen wie z.B. Mitarbeiterschulungen (die „Weiteren Services“).

1.3

Die Einzelheiten der von DATENDO angebotenen Dienstleistungen ergeben sich aus der Website von DATENDO (https://www.DATENDO.de). DATENDO hat diese Leistungen in einem Abonnement, dessen Vergütung sich nach der Zahl der Mitarbeitenden des Abonnenten richtet, zusammengefasst, das über die Website von DATENDO (https://www.DATENDO.de) buchbar ist (das „Abo“; Verweise auf „Abos“ meinen dieses Abonnement).

1.4

Der Leistungsumfang der unter dem Abo zu erbringenden Leistungen (die „Services“) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Preisen, die zum Zeitpunkt der Bestellung im Bestellformular und auf der Preisseite der Website von DATENDO (https://www.DATENDO.de/preise) angegeben sind (die „Abo-Übersicht“), und ergänzend aus diesen Service-Bedingungen. Aus der Abo-Übersicht ergeben sich auch die an DATENDO zu zahlenden Vergütungen.

1.5

Soweit DATENDO bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Abonnenten in dessen Auftrag verarbeitet, richtet sich diese Verarbeitung nach dem auf der Website von DATENDO (https://www.DATENDO.de) abrufbaren Auftragsverarbeitungsvertrag (der „Auftragsverarbeitungsvertrag“), der diesen Service-Bedingungen als Anlage 1 beigefügt ist.

1.6

Jeder Vertrag, der über die Website von DATENDO (https://www.DATENDO.de) geschlossen wird (nachfolgend jeweils der „Vertrag“) beinhaltet folgende Dokumente: (i) diese Service-Bedingungen, (ii) die Abo-Übersicht (Ziff. 1.4), (iii) den Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1).

2.Vertragsschluss

2.1

Für die Geschäftsbeziehung zwischen DATENDO und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Abonnent“) gelten ausschließlich die diese Service-Bedingungen (einschließlich der Inhalte der Abo-Übersicht und des Auftragsverarbeitungsvertrages) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Abonnenten werden nicht anerkannt, es sei denn, DATENDO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2.2

DATENDO erbringt ihre Services ausschließlich gegenüber Unternehmern, nicht gegenüber Verbrauchern. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 BGB).

2.3

Der Abonnent kann auf der Website von DATENDO das Abo aufrufen und im Bestellformular die Zahl der Plätze und die Zahlweise angeben. Über den Button „Abo zahlungspflichtig buchen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages über das Abo ab.

2.4

Vor Abschicken der Bestellung kann der Abonnent die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Abonnent durch Aktivieren der Checkbox zu den Service-Bedingungen im Bestellformular diese Service-Bedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

2.5

DATENDO schickt daraufhin dem Abonnenten eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Abonnenten nochmals aufgeführt wird und die der Abonnent über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Abonnenten bei DATENDO eingegangen ist und stellt zugleich die Annahme des Antrags des Abonnenten durch DATENDO dar (die „Auftragsbestätigung“).

2.6

Der Vertrag kommt mit Eingang der Auftragsbestätigung von DATENDO bei dem Abonnenten zustande (der Tag des Eingangs dieser Auftragsbestätigung beim Abonnenten nachfolgend das „Wirksamkeitsdatum“).

2.7

Die Parteien stellen klar, dass es keiner gesonderten Unterzeichnung des Auftragsverarbeitungsvertrages bedarf. Der Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrages erfolgt automatisch im Rahmen des Abschlusses des Vertrages in elektronischer Form gemäß den vorstehenden Regelungen.

3.Bestellung von DATENDO zum externen Datenschutzbeauftragten

3.1

Mit Wirkung zum Wirksamkeitsdatum bestellt der Abonnent DATENDO zum externen Datenschutzbeauftragten.

3.2

DATENDO nimmt innerhalb einer (1) Woche nach Vertragsschluss eine Meldung bei der Aufsichtsbehörde i.S.d. Art. 37 Abs. 7 DSGVO vor und sendet dem Abonnenten hierüber eine Bestätigung.

4.Erbringung der DSB-Services

4.1

DATENDO erbringt für den Abonnenten die DSB-Services als Leistungen eines Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe dieses Vertrags.

4.2

Der Abonnent stellt sicher, dass DATENDO ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird (Art. 38 Abs. 1 DSGVO).

4.3

Der Abonnent unterstützt DATENDO bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Artikel 39 DSGVO, indem er DATENDO den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen sowie die zur Erhaltung seines Fachwissens erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellt (Art. 38 Abs. 2 DSGVO).

4.4

Der Abonnent stellt sicher, dass DATENDO bei der Erfüllung seiner Aufgaben keine Anweisungen bezüglich der Ausübung dieser Aufgaben erhält. DATENDO darf von dem Abonnenten wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden. DATENDO berichtet unmittelbar der höchsten Managementebene des Abonnenten (Art. 38 Abs. 3 DSGVO).

4.5

Betroffene Personen können DATENDO zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen (Art. 38 Abs. 4 DSGVO).

4.6

Die Parteien stellen klar, dass DATENDO berechtigt ist, auch andere Aufgaben und Pflichten wahrzunehmen (Art. 38 Abs. 6 DSGVO).

4.7

Die DSB-Services wird DATENDO durch das bei DATENDO beschäftige Hilfspersonal erbringen. Als Hilfspersonal wird DATENDO seine Organe und Arbeitnehmer sowie auch externe Dienstleister einsetzen. Im Anwendungsbereich des Auftragsverarbeitungsvertrages gelten für die Einschaltung der externen Dienstleister die dort geregelten Beschränkungen.

4.8

DATENDO werden keinerlei Weisungsrechte gegenüber den Arbeitnehmern des Abonnenten eingeräumt. DATENDO steht kein Recht zu, den Abonnenten zu vertreten, soweit dies nicht im Einzelfall abweichend vereinbart wird.

5.Umfang der DSB-Services und Pauschale

5.1

Mit der monatlichen Pauschale sind die Aufgaben abgegolten, die DATENDO als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 39 DSGVO wahrnimmt, sowie die Leistungen der Abo-Übersicht (Ziff. 1.4). Dazu zählen insbesondere:

  1. a)

    die Unterstützung bei Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch);

  2. b)

    die Unterstützung bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, von der Bewertung bis zum Entwurf der Meldung nach Art. 33 DSGVO und der Benachrichtigung nach Art. 34 DSGVO;

  3. c)

    Interessenabwägungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen nach dem Prüfschema von DATENDO;

  4. d)

    die Kommunikation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde in Angelegenheiten des Abonnenten;

  5. e)

    die Beantwortung von Fragen der Geschäftsleitung und der Beschäftigten zum Datenschutz.

5.2

Nicht in der Pauschale enthalten sind abschließend:

  1. a)

    die Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen, die dem Abonnenten von Dritten vorgelegt werden;

  2. b)

    die Begleitung gerichtlicher Verfahren;

  3. c)

    Termine vor Ort;

  4. d)

    Sonderprojekte, insbesondere Unternehmenskäufe und Umstrukturierungen;

  5. e)

    Einzelgespräche zu Fragen, die die Knowledgebase beantwortet; DATENDO verweist in diesem Fall auf den einschlägigen Beitrag.

Leistungen nach dieser Ziff. 5.2 erbringt DATENDO nur nach vorheriger Vereinbarung zu den dabei vereinbarten Stunden- und Reisekostensätzen.

5.3

DATENDO erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die Unterstützung nach Ziff. 5.1 erfolgt in Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.

5.4

Die Leistungen nach Ziff. 5.1 bietet DATENDO mit einer Reaktionszeit von zwei (2) Werktagen an. Die Reaktionszeiten beginnen mit dem Eingang einer entsprechenden Anfrage des Abonnenten bei DATENDO. Wenn die Anfrage des Abonnenten bei DATENDO außerhalb der Service-Zeiten von DATENDO eingeht, beginnen die Reaktionszeiten mit dem Beginn der folgenden Service-Zeit. Die Reaktionszeit verlängert sich im Fall von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am Sitz von DATENDO um die entsprechenden Zeiträume. Die Reaktionszeit gilt als eingehalten, wenn DATENDO dem Abonnenten innerhalb der Frist eine Eingangsbestätigung sendet, mit der DATENDO dem Abonnenten mitteilt, dass DATENDO sein Anliegen wahrnehmen wird. Die anschließende Bearbeitungsdauer richtet sich nach der dann zu treffenden Absprache zwischen DATENDO und dem Abonnenten. Für Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gilt vorrangig Ziff. 5.6.

5.5

„Service-Zeiten“ sind Montag bis Freitag von jeweils 9 bis 17 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen am Sitz von DATENDO.

5.6

Soweit nach anwendbarem Datenschutzrecht eine unmittelbare Reaktion erforderlich ist, insbesondere im Rahmen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 und 34 DSGVO, ist DATENDO für den Abonnenten auch außerhalb der Service-Zeiten, einschließlich Wochenenden und Feiertagen, über einen Notfallkanal erreichbar, dessen Kontaktdaten DATENDO in der My.DATENDO-Software bereitstellt, und reagiert dort innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden. Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unterstützt DATENDO den Abonnenten so rechtzeitig, dass dieser die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb der Frist von 72 Stunden nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO abgeben kann. Voraussetzung ist, dass der Abonnent DATENDO unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt geworden ist, über den Notfallkanal informiert und die für die Meldung erforderlichen Informationen bereitstellt. Diese Unterstützung ist in der Pauschale enthalten.

5.7

Sämtliche Leistungen nach Ziff. 5.1 werden „remote“ (per Telefon, E-Mail oder über die My.DATENDO-Software) erbracht. Ein Termin vor Ort bei dem Abonnenten ist grundsätzlich nicht geschuldet und wird nur im Einzelfall aufgrund einer individuellen Absprache erbracht.

6.Erbringung der SaaS-Services

6.1

DATENDO stellt dem Abonnenten die My.DATENDO-Software im Rahmen eines Software-as-a-Service (SaaS)-Modells zur Verfügung. Das Nutzungsrecht des Abonnenten ist auf die Abo-Laufzeit beschränkt.

6.2

Der Zugriff erfolgt über einen Browser (Mozilla Firefox, Google Chrome) über den Rechner des Kunden.

6.3

Die über die My.DATENDO-Software abrufbaren Inhalte ergeben sich aus der Abo-Übersicht.

6.4

Vorbehaltlich der in diesem Vertrag enthaltenen Beschränkungen gewährt DATENDO dem Abonnenten ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, während der Abo-Laufzeit auf die von DATENDO gehostete My.DATENDO-Software zuzugreifen und sie ausschließlich für die in diesem Vertrag beschriebenen Zwecke für seine internen Geschäftszwecke zu nutzen (die "SaaS-Lizenz").

6.5

Der Abonnent ist nicht berechtigt, seinen verbundenen Unternehmen oder sonstigen Dritten Zugriff auf die My.DATENDO-Software gestatten.

6.6

DATENDO ist berechtigt, die My.DATENDO-Software im Rahmen seines allgemeinen Life-Cycle-Managements und zum Zwecke der Produktverbesserung regelmäßig zu aktualisieren. Sämtliche Aktualisierungen der My.DATENDO-Software unterliegen den Regelungen dieses Vertrages.

6.7

Der Abonnent stellt DATENDO die Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die Erstellung seiner Datenschutzdokumentation erforderlich sind, insbesondere zu seinem Geschäftsmodell sowie zu den eingesetzten Anwendungen und Dienstleistern (z. B. technische Dokumentationen, Verträge, Website-Adressen). Auf dieser Grundlage erstellt DATENDO die Datenschutzdokumentation des Abonnenten. Für automatisierte Prüfungen benennt der Abonnent nur Websites und Anwendungen, über die er verfügungsberechtigt ist.

6.8

Der Abonnent bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 und Art. 24 DSGVO; die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben, die er DATENDO zur Verfügung stellt, liegt in seinem Verantwortungsbereich.

6.9

Auf Grundlage des Inventars stellt DATENDO bei Bedarf weitere Datenschutzdokumente bereit, insbesondere Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 DSGVO, die Datenschutzerklärung, Interessenabwägungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen. Die Veröffentlichung dieser Dokumente ist Sache des Abonnenten.

6.10

DATENDO wertet Rechtsprechung und Leitlinien der Aufsichtsbehörden aus und passt die Datenschutzdokumentation des Abonnenten an. Ändert sich ein Eintrag im Inventar, aktualisieren sich die verknüpften Dokumente. Jede Fassung wird versioniert; Änderungen am Inhalt eines veröffentlichten Datenschutzdokuments zeigt DATENDO dem Abonnenten an. DATENDO schuldet die Aktualisierung mit der Sorgfalt eines Datenschutzbeauftragten, nicht die Vollständigkeit oder Tagesaktualität zu jedem Zeitpunkt. Aussagen in Werbematerialien begründen keine Beschaffenheitsgarantie.

6.11

Aktiviert der Abonnent die Anbindung seines Personalverwaltungssystems (HRIS), übernimmt die My.DATENDO-Software Name, dienstliche E-Mail-Adresse, Abteilung und Position der Beschäftigten. Beim Eintritt starten Vertraulichkeitsverpflichtung und Schulung automatisch. Der Abonnent stellt sicher, dass die Übermittlung zulässig ist und etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) gewahrt sind.

7.Unternehmensdaten und autorisierte Nutzer

7.1

Der Abonnent verpflichtet sich, bei Abschluss des Vertrages bestimmte Daten an DATENDO zu übermitteln (Firma, Adresse, vertretungsberechtigte Organe und Kontaktmöglichkeiten), die für die Vertragsdurchführung erforderlich sind (die „Unternehmensdaten“). Der Kunde hat die Unternehmensdaten stets aktuell, korrekt und vollständig zu halten, damit DATENDO dem Abonnenten per E-Mail oder auf sonstigem Wege Mitteilungen, Abrechnungen und andere Informationen zusenden kann. Dem Abonnenten wird zu diesem Zwecke in der My.DATENDO-Software ein Menü mit der Bezeichnung „Unternehmensdaten“ bereitgestellt, welches dem Abonnenten ermöglicht, Aktualisierungen, Ergänzungen und Korrekturen im Hinblick auf die Unternehmensdaten einzutragen und zu speichern. Eine Korrektur oder Aktualisierung seiner Firma teilt der Abonnent hingegen nicht über die My.DATENDO-Software mit, sondern informiert DATENDO hierüber unter Beifügung eines geeigneten Nachweises (z.B. Handelsregisterauszug) per E-Mail oder schriftlich.

7.2

Der Abonnent ist für die Wahrung der Vertraulichkeit der Anmeldeinformationen und der Anmeldedaten für den Zugriff auf die My.DATENDO-Software verantwortlich und wird DATENDO unverzüglich über jeden Verlust, Missbrauch oder jede unbefugte Offenlegung solcher Anmeldeinformationen und/oder Anmeldedaten informieren, sobald der Abonnent davon Kenntnis erlangt. DATENDO haftet nicht für Schäden oder Verluste, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen durch den Abonnenten ergeben.

7.3

Die SaaS-Lizenz zum Zugriff auf die My.DATENDO-Software wird für eine unbegrenzte Anzahl an autorisierten Nutzern gewährt, wobei die "autorisierten Nutzer" nur Mitarbeiter und Organmitglieder des Abonnenten umfassen. Der Zugang zu den Mitarbeiterschulungen und dem DSGVO-Trainingscenter ist hingegen auf die Zahl der gebuchten Mitarbeitenden (Ziff. 10.2) beschränkt.

7.4

Der Abonnent ist verpflichtet, seine autorisierten Nutzer vor Beginn der Nutzung der My.DATENDO-Software über die in diesem Vertrag vereinbarten Rechte und Pflichten zu informieren. Der Abonnent haftet für Pflichtverletzungen seiner autorisierten Nutzer oder sonstiger Dritter, die im Einflussbereich des Abonnenten liegende Pflichten unter diesem Vertrag verletzen.

8.Nicht erlaubte Nutzungen

8.1

Die unter diesem Vertrag gewährte SaaS-Lizenz unterliegt den folgenden Beschränkungen:

  1. a)

    der Abonnent darf keinem unbefugten Dritten den Zugang zur My.DATENDO-Software oder deren Nutzung gestatten;

  2. b)

    der Abonnent darf die My.DATENDO-Software nicht zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte verwenden;

  3. c)

    der Abonnent darf die My.DATENDO-Software oder Teile davon nicht veröffentlichen oder verbreiten;

  4. d)

    der Abonnent darf keine Änderungen an der My.DATENDO-Software vornehmen; und

  5. e)

    der Abonnent wird weder direkt noch indirekt: (i) den Quellcode, den Objektcode oder die zugrundeliegende Struktur, die Ideen, das Know-how oder die Algorithmen, die für die My.DATENDO-Software relevant sind, zurückzuentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, auf diese Informationen Zugriff zu erhalten; (ii) die My.DATENDO-Software modifizieren, übersetzen oder davon abgeleitete Werke erstellen, sofern dies nicht nach zwingendem anwendbaren Recht zulässig ist.

8.2

Der Abonnent verpflichtet sich in der My.DATENDO-Software (i) keine Inhalte zu speichern, die geistige Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen; (ii) keine rassistischen, beleidigenden, diskriminierenden oder in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalte zu speichern; und (iii) keine Viren, Malware, Trojanische Pferde oder ähnliche schädliche Software zu speichern.

8.3

DATENDO hat das Recht (aber nicht die Pflicht), den Zugang zur My.DATENDO-Software auszusetzen oder Daten oder Inhalte, die über die My.DATENDO-Software übertragen werden, ohne Haftung zu entfernen, (i) wenn DATENDO vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass die My.DATENDO-Software unter Verletzung dieses Vertrags oder des anwendbaren Rechts genutzt wird, (ii) wenn er von einer Strafverfolgungs- oder sonstigen Behörde aufgefordert wird oder dies aus sonstigen Gründen erforderlich ist, um dem anwendbaren Recht zu entsprechen, oder (iii) wenn dies nach den sonstigen Regelungen dieses Vertrages gestattet ist.

9.Support und Knowledgebase

9.1

DATENDO unterhält eine Support-Hotline, über die der Abonnent während der Service-Zeiten technische Support-Anfragen sowie Anfragen zu den Leistungen nach Ziff. 5.1 an DATENDO richten kann.

9.2

Die Support-Hotline ist telefonisch unter +49 30 23258007-0 und per E-Mail unter support@datendo.de zu erreichen.

9.3

Die Knowledgebase steht dem Abonnenten in der My.DATENDO-Software jederzeit zur Verfügung.

10.Servicegebühren

10.1

Der Abonnent zahlt DATENDO die in der Auftragsbestätigung angegebenen Vergütungen (die "Servicegebühren"), die sich aus der Pauschale nach Ziff. 10.2 und, für Leistungen nach Ziff. 5.2, aus nach Aufwand berechneten Gebühren zusammensetzen. Soweit die Abo-Übersicht zum Zeitpunkt der Bestellung etwaige Rabatte oder Aktionspreise aufweist, werden diese im Rahmen der Auftragsbestätigung entsprechend abgebildet.

10.2

Die Pauschale beträgt 99,00 € je Monat und umfasst bis zu zehn (10) Mitarbeitende; für jede weitere Person fallen 3,50 € je Monat an. Bei monatlicher Zahlweise erhöht sich der Betrag um 20 %. Maßgeblich ist die Zahl der vom Abonnenten gebuchten Plätze; jede Person, die in der My.DATENDO-Software als Beschäftigte mit Zugang geführt wird, belegt einen Platz. Bucht der Abonnent während der Laufzeit weitere Plätze, berechnet DATENDO diese anteilig für den Rest der laufenden Abrechnungsperiode. Eine Verringerung der gebuchten Plätze wird zum Ende der jeweiligen Laufzeit wirksam. DATENDO stellt die Pauschale bei jährlicher Zahlweise zum Wirksamkeitsdatum und zu Beginn jedes folgenden 12-Monatszeitraums, bei monatlicher Zahlweise monatlich im Voraus in Rechnung.

10.3

Die nach Aufwand berechneten Gebühren für Leistungen nach Ziff. 5.2 wird DATENDO dem Abonnenten monatlich nachträglich zu den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Stundensätzen in Rechnung stellen. Die Abrechnung erfolgt in Intervallen von 15 Minuten (je angefangenen Intervall). Für die nach Aufwand zu vergütenden Services werden den Rechnungen Leistungsnachweise beigefügt, aus denen ein Überblick zu den erbrachten Services ihrem Umfang und ihrem Inhalt nach hervorgeht. Sämtliche Servicegebühren sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum an den Dienstleister zu zahlen.

10.4

Ist der Abonnent mit der Zahlung der Servicegebühren vierzehn (14) Tage oder länger im Verzug, kann DATENDO den Zugang zur My.DATENDO-Software aussetzen.

10.5

Die Rechnungen werden auf elektronischem Wege übermittelt.

10.6

Sämtliche Beträge, die in diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag genannt werden, verstehen sich, sofern der Kontext nichts Anderes erfordert, zzgl. der anwendbaren Umsatzsteuer.

10.7

Durch An- und Abreise zu Terminen an anderen Orten als dem Sitz von DATENDO verursachte Reisezeiten werden zu den in der Abo-Übersicht angegebenen Stundensätzen vergütet.

10.8

Der Abonnent wird die DATENDO die bei der Erbringung der Services entstandenen Reiskosten erstatten. DATENDO ist frei in der Wahl des Reisemittels, der Unterkunft und der Verpflegung. Zu erstattende Aufwände bzw. zu vergütende Reisezeiten werden auf den monatlichen Rechnungen von DATENDO separat ausgewiesen.

11.Schutzrechte

11.1

Der Abonnent erkennt an, dass er, vorbehaltlich der hierin gewährten SaaS-Lizenzen, keine Inhaberschaft oder sonstige Rechte an der My.DATENDO-Software oder den Materialien von DATENDO erhält, die dem Abonnenten zur Verfügung gestellt werden.

11.2

DATENDO ist Inhaber aller Rechte an der My.DATENDO-Software und den Materialien von DATENDO. DATENDO behält sich sämtliche Rechte vor, die dem Abonnenten nicht ausdrücklich unter diesem Vertrag gewährt werden.

12.Vertraulichkeit

12.1

„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, Dokumente, Gegenstände, Materialien, Stoffe oder elektronische Dateien, die von einer Partei gegenüber der anderen Partei in schriftlicher, elektronischer, mündlicher oder sonstiger Form offengelegt werden, und die von der offenlegenden Partei als vertraulich gekennzeichnet werden oder ihrer Natur nach als vertraulich zu behandeln sind.

12.2

Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.

12.3

Eine Weitergabe der Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei an Dritte ist nur gestattet, soweit dies für die Durchführung dieses Vertrages zwingend erforderlich ist.

12.4

Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt zu schützen.

12.5

Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie (i) der Öffentlichkeit in rechtmäßiger und einer die Bestimmungen dieses Vertrages nicht verletzenden Weise zur Verfügung standen oder stehen, (ii) der empfangenden Partei bereits zuvor bekannt waren und zur ihrer uneingeschränkten Verfügung standen, (iii) der empfangenden Partei von einem hierzu berechtigten Dritten offengelegt wurden oder (iv) von der empfangenden Partei eigenständig und ohne Nutzung der Vertraulichen Informationen offenlegenden Partei entwickelt worden sind.

12.6

Die jeweils empfangende Partei verpflichtet sich, unverzüglich nach Beendigung dieses Vertrages alle Dokumente und Aufzeichnungen, welche Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei enthalten, vollständig und endgültig zu zerstören bzw. im Fall von elektronischen Daten endgültig zu löschen. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten bleiben hiervon unberührt.

12.7

Nach Beendigung dieses Vertrages gelten alle Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei für die Dauer von zehn (10) Jahren fort.

12.8

DATENDO unterliegt darüber hinaus der aus seiner Benennung zum Datenschutzbeauftragten erwachsenden Verschwiegenheitsverpflichtung nach Art. 38 Abs. 5 DSGVO, § 38 Abs. 2 iVm § 6 Abs. 5 S. 2 BDSG sowie § 203 Abs. 4 StGB. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt und geht diesen im Konfliktfall vor.

13.Abonnentendaten

13.1

Der Abonnent ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe in die My.DATENDO-Software („Abonnentendaten") auf Viren oder andere schädliche Komponenten zu prüfen und zu diesem Zweck dem Stand der Technik entsprechende Antivirenprogramme einzusetzen.

13.2

Darüber hinaus ist der Abonnent selbst für die Eingabe und Pflege seiner Abonnentendaten verantwortlich. DATENDO erstellt mindestens wöchentlich eine Sicherungskopie der Abonnentendaten.

13.3

Der Abonnent gewährt DATENDO eine nicht ausschließliche, unentgeltliche Lizenz für den Zugriff, die Nutzung, Reproduktion, Änderung, Ausführung, Anzeige und sonstige Nutzung von Abonnentendaten, soweit dies für DATENDO zur Ausführung oder Bereitstellung der My.DATENDO-Software erforderlich ist.

13.4

Der Abonnent ist allein verantwortlich für sämtliche Abonnentendaten, insbesondere dafür, dass ihre Übermittlung und Nutzung gemäß diesem Vertrag nicht gegen geltende Gesetze, einschließlich der Datenschutzgesetze, und/oder geistige Eigentumsrechte Dritter verstößt.

13.5

Der Abonnent erkennt an, dass DATENDO keine Kontrolle über die Abonnentendaten ausübt und dass er bei der Übermittlung und Bearbeitung der Abonnentendaten als bloßer oder passiver Kanal fungiert.

14.Datenschutz

14.1

Soweit DATENDO personenbezogene Daten des Abonnenten verarbeitet, gilt Folgendes:

14.2

Bei der Erbringung der DSB-Services verarbeitet DATENDO diese Daten in seiner Funktion als Datenschutzbeauftragter. Dazu stellen die Parteien klar, dass DATENDO in dieser Funktion nicht als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO tätig wird.

14.3

Bei der Erbringung aller sonstigen Services verarbeitet DATENDO diese Daten im Auftrag des Abonnenten auf Basis des als Anlage 1 beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrages.

14.4

Kontakt- und Abrechnungsdaten des Abonnenten verarbeitet DATENDO als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

14.5

Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anhang IV des Auftragsverarbeitungsvertrages) kündigt DATENDO nach Klausel 7.7 Buchstabe a des Auftragsverarbeitungsvertrages an. Widerspricht der Abonnent einer solchen Änderung aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

14.6

DATENDO darf die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anhang III des Auftragsverarbeitungsvertrages) an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen teilt DATENDO dem Abonnenten in Textform mit.

15.Haftungsbeschränkung

15.1

Bei vorsätzlichem Fehlverhalten haftet DATENDO nach den gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Rechts.

15.2

Bei grober Fahrlässigkeit haftet DATENDO nach den gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Rechts.

15.3

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DATENDO - soweit der Haftungsmaßstab nicht nach gesetzlichen Vorschriften begrenzt ist - nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Abonnent regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von DATENDO auf den typischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15.4

Die vorgenannten Einschränkungen gelten nicht für

  1. a)

    Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;

  2. b)

    Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz;

  3. c)

    die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit von Waren und/oder Arbeiten oder das arglistige Verschweigen von Mängeln durch DATENDO.

15.5

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 15.4 für (i) alle Haftungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es sich um verschuldensabhängige Ansprüche handelt, sowie (ii) für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Personen, für deren Verhalten DATENDO nach den gesetzlichen Vorschriften haftbar gemacht werden kann.

15.6

Soweit für die Haftung eines Datenschutzbeauftragen weitergehende Haftungsbeschränkungen und/oder Haftungsausschlüsse bestehen, bleiben diese unberührt.

16.Laufzeit und Kündigung

16.1

Die Abo-Laufzeit beginnt mit dem Wirksamkeitsdatum mit und läuft zunächst für eine anfängliche Laufzeit von einem Jahr. Danach verlängert sie sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht von einer der Parteien bis zum Ende der Anfangslaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit in Textform gekündigt wird.

16.2

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt

16.3

Jede Kündigung dieses Vertrags gilt zugleich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung als Niederlegung des Amtes von DATENDO als Datenschutzbeauftragter.

16.4

Nach Beendigung dieses Vertrages darf der Abonnent nicht mehr auf die My.DATENDO-Software zugreifen.

16.5

DATENDO weist den Abonnenten darauf hin, dass DATENDO dreißig (30) Tage nach Beendigung des Vertrages die auf der My.DATENDO-Software gespeicherten Abonnentendaten löschen wird. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten bleiben hiervon unberührt. Bis dahin kann der Abonnent seine Abonnentendaten über die My.DATENDO-Software exportieren. DATENDO empfiehlt dem Abonnenten, rechtzeitig geeignete Kopien der auf der My.DATENDO-Software gespeicherten Abonnentendaten zu fertigen.

17.Schlussbestimmungen

17.1

Jede Partei hat die Kosten, die ihr im Zusammenhang mit dem Abschluss und Vollzug dieses Vertrages entstehen, selbst zu tragen, sofern nicht in diesem Vertrag ausdrücklich abweichend vereinbart.

17.2

Dieser Vertrag gibt die Vereinbarungen zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands vollständig wieder; mündliche oder sonstige Nebenabreden sind nicht getroffen.

17.3

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

17.4

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas Anderes vorschreibt.

17.5

DATENDO kann diese Service-Bedingungen einschließlich ihrer Anlagen mit Wirkung für die Zukunft wie folgt ändern:

  1. a)

    Änderungen, die aufgrund geänderter Gesetze, Rechtsprechung oder behördlicher Vorgaben erforderlich sind, sowie technische oder redaktionelle Anpassungen, die den Abonnenten nicht benachteiligen, teilt DATENDO dem Abonnenten in Textform mit. Sie werden zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt wirksam.

  2. b)

    Sonstige Änderungen kündigt DATENDO mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an. Sie gelten als angenommen, wenn der Abonnent nicht bis zu ihrem Inkrafttreten in Textform widerspricht; auf diese Folge weist DATENDO in der Ankündigung ausdrücklich hin. Widerspricht der Abonnent, gelten die bisherigen Bedingungen fort; DATENDO kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.

  3. c)

    Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Abonnenten wirksam.

Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter richten sich allein nach Ziff. 14.5.